Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gienanth Group GmbH; Trompetter Guss GmbH; KernWerk GmbH
BWB/Z-5288
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gienanth Group GmbH (Eisenberg (Pfalz)/Deutschland) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der und alleiniger Kontrolle über die Trompetter Guss Chemnitz GmbH (Chemnitz/Deutschland) und die KernWerk GmbH (Chemnitz/Deutschland).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Eisengießerei.
Betroffener Geschäftsbereich: Gießereien
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2021 weggefallen.