Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cidron Aida Bidco Limited; Advanz Pharma Corporation Limited - BWB/Z-5286 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cidron Aida Bidco Limited; Advanz Pharma Corporation Limited

BWB/Z-5286

03.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cidron Aida Bidco Limited (St Helier/Jersey), ein Investmentvehikel, das sich indirekt im alleinigen Eigentum von Nordic Capital Fund X (Luxemburg) befindet, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Advanz Pharma Corporation Limited, (St Helier/Jersey) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Produkte.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2021 weggefallen.

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