Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Autohaus Sulzbacher GmbH & Co KG; AVAG Holding SE; Autohaus Mitterbauer GmbH - BWB/Z-5283 | Bundeswettbewerbsbehörde

Autohaus Sulzbacher GmbH & Co KG; AVAG Holding SE; Autohaus Mitterbauer GmbH

BWB/Z-5283

01.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb des Unternehmens der Autohaus Mitterbauer GmbH, durch die Autohaus Sulzbacher GmbH & CO KG; eine Konzerngesellschaft der AVAG Holding SE.

Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Neuwagen der Marken Toyota und Lexus, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2021 weggefallen.

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