Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Recticel SA/NV; FoamPartner Group - BWB/Z-5282 | Bundeswettbewerbsbehörde

Recticel SA/NV; FoamPartner Group

BWB/Z-5282

01.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Recticel SA/NV (Brüssel/Belgien) und ihre – mittelbare 100%ige – Tochtergesellschaft Recticel Dämmsysteme GmbH (Bochum/Deutschland) beabsichtigen, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über FoamPartner Switzerland AG (Wolfhausen/Schweiz) und den deutschen Gesellschaften FoamPartner Germany
GmbH (Duderstadt/Deutschland), FoamPartner Leverkusen GmbH (Leverkusen/Deutschland), FoamPartner Delmenhorst GmbH
(Delmenhorst/Deutschland) und FoamPartner Converting Center GmbH (Duderstadt/Deutschland) zu erwerben.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von PUSchaumstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Verpflichtungszusagen

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2021 weggefallen.

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