Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Qingling Motors (Group) Co. Ltd - BWB/Z-5279 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Qingling Motors (Group) Co. Ltd

BWB/Z-5279

01.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines nicht vollfunktionsfähigen Gemeinschaftsunternehmens durch Robert Bosch GmbH, Deutschland und Qingling Motors (Group) Co., Ltd., China.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren; Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2021 weggefallen.

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