Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arçelik A.Ş.; Hitachi Global Life Solutions, Inc - BWB/Z-5278 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arçelik A.Ş.; Hitachi Global Life Solutions, Inc

BWB/Z-5278

26.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arçelik A.Ş., Türkei, beabsichtigt 60% der Anteile am Haushaltsgerätegeschäft von Hitachi Global Life Solutions, Inc., Japan, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Haushaltsgeräte

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2021 weggefallen.

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