Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Embracer Group AB; Easybrain Group Ltd - BWB/Z-5276 | Bundeswettbewerbsbehörde

Embracer Group AB; Easybrain Group Ltd

BWB/Z-5276

25.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Embracer Group AB, Schweden, beabsichtigt das gesamte ausgegebenen Grundkapital an und somit alleinige Kontrolle über Easybrain Group Ltd.,
Zypern, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Spielesoftware

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2021 weggefallen.

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