Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

eww ag; Wels Strom GmbH; Energie AG Oberösterreich Umwelt Service - BWB/Z-5274 | Bundeswettbewerbsbehörde

eww ag; Wels Strom GmbH; Energie AG Oberösterreich Umwelt Service

BWB/Z-5274

25.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verkauf des Fernheizkraftwerks Wels in wesentlichen Teilen von der Wels Strom GmbH an die eww ag.

Anschließende Verpachtung des Fernheizkraftwerks Wels von der eww ag an die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH.

Betroffene Geschäftszweige: Fernwärme/Fernwärmeversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2021 weggefallen.

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