Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Estée Lauder Companies Inc.; Deciem Beauty Group Inc - BWB/Z-5272 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Estée Lauder Companies Inc.; Deciem Beauty Group Inc

BWB/Z-5272

24.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Estée Lauder Companies Inc., New York, USA, beabsichtigt mittelbar zusätzliche Anteile und damit verbunden alleinige Kontrolle an Deciem Beauty Group Inc., Toronto, Kanada, zu erwerben, wobei sie nach der Transaktion etwa 75,6% der Anteile halten wird.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2021 weggefallen.

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