Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Akunalux S.à r.l.; EnBW WindInvest GmbH & Co. KG
BWB/Z-5271
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Akunalux S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt einen Kommanditanteil in Höhe von 49,9% an EnBW WindInvest GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft die Erzeugung und Erstabsatz von Strom aus erneuerbaren Energien.
Betroffener Geschäftszweig: Energieversorgung
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2021 weggefallen.