Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen AG; TraceTronic One GmbH - BWB/Z-5270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen AG; TraceTronic One GmbH

BWB/Z-5270

22.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung zweier nicht vollfunktionsfähiger Gemeinschaftsunternehmen zwischen Volkswagen AG, Deutschland, und TraceTronic One GmbH, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2021 weggefallen.

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