Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blitz F21-358 GmbH; SCHOCK GmbH - BWB/Z-5268 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blitz F21-358 GmbH; SCHOCK GmbH

BWB/Z-5268

19.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Blitz F21-358 GmbH, ein Erwerbsvehikel, das letztlich durch Triton Managers V Limited kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über SCHOCK GmbH, einem deutschen Unternehmen, das in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Kücheneinrichtungen, insbesondere von Granitspülen aus Quarzkomposit und verwandten Produkten, tätig ist, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2021 weggefallen.

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