Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trinseo S.A.; Arkema S.A. - BWB/Z-5267 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trinseo S.A.; Arkema S.A.

BWB/Z-5267

19.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Methacrylat Geschäftsbereichs von Arkema S.A., Frankreich, durch Trinseo S.A., USA.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von chemischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2021 weggefallen.

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