Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnia Siderurgica Italiana S.r.l.; Valsabbia Praha S.r.o.
BWB/Z-5264
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnia Siderurgica Italiana S.r.l., Italien, beabsichtigt 100% der Anteile an und damit der alleinigen Kontrolle über Valsabbia Praha S.r.o., Tschechische Republik, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft elektro-geschweißte Matten und kaltgezogenen Draht.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2021 weggefallen.