Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Reaper Topco Limited; The Herjavec Group Inc. - BWB/Z-5260 | Bundeswettbewerbsbehörde

Reaper Topco Limited; The Herjavec Group Inc.

BWB/Z-5260

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Reaper Topco Limited, Jersey, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an The Herjavec Group Inc., Ontario, von ihrem derzeitigen Eigentümer, Robert Herjavec, zu erwerben.

Nach Vollzug des Vorhabens wird Reaper Topco Limited zu ca 65 % von Investmentfonds, die von Apax Partners LLP, UK, beraten werden, und zu ca 35%
von Robert Herjavec gehalten und von Apax Partners LLP alleine kontrolliert werden (iSd KartG/der FKVO).


Betroffener Geschäftszweig: Cybersicherheitdienste

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2021 weggefallen.

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