Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vivaldi Holdings S.à.r.l.; VW Volleyball World SA - BWB/Z-5259 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vivaldi Holdings S.à.r.l.; VW Volleyball World SA

BWB/Z-5259

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vivaldi Holdings S.à.r.l., Luxemburg, nach Durchführung der Transaktion direkt von Fonds kontrolliert, die von verbundenen Unternehmen der CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A., Luxemburg, und der CVC Capital Partners Advisory Group Holding Foundation, Jersey, verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigt den indirekten Erwerb einer Beteiligung von 33% an und die gemeinsame Kontrolle über VW Volleyball World SA, Schweiz, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Fédération Internationale de Volleyball, Schweiz.

 Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2021 weggefallen.

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