Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Goldman Sachs Group, Inc.; CapVest Strategic Opportunities 4 SCSp - BWB/Z-5258 | Bundeswettbewerbsbehörde

Goldman Sachs Group, Inc.; CapVest Strategic Opportunities 4 SCSp

BWB/Z-5258

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Goldman Sachs Group, Inc. (USA) beabsichtigt, Anteile an der CapVest Strategic Opportunities 4 SCSp zu erwerben, die von CapVest Partners LLP kontrolliert wird.

Der einzige Zweck der CapVest Strategic Opportunities 4 SCSp ist das Halten von Anteilen an der NextPharma Germany TopCo GmbH, einer deutschen Gesellschaft.


Die Konzentration betrifft den Markt für Auftragsentwicklungs- und -herstellung für Human Healthcare.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2021 weggefallen.

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