Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Partners, L.P.; Garrett Motion Inc. - BWB/Z-5255 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners, L.P.; Garrett Motion Inc.

BWB/Z-5255

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Centerbridge Partners, L.P. (USA) beabsichtigt den Erwerb von 25 % der Anteile an Garrett Motion Inc. (Schweiz).


Der Zusammenschluss betrifft den Markt für Turbolader

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2021 weggefallen.

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