Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nighthawk UK HoldCo Limited; Nexthink S.A. - BWB/Z-5254 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nighthawk UK HoldCo Limited; Nexthink S.A.

BWB/Z-5254

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nighthawk UK HoldCo Limited, ein Erwerbsvehikel, das letztlich mittelbar von Permira Holdings Limited kontrolliert wird, beabsichtigt, ca. 16% der Stimmrechtsanteile an und gemeinsame Kontrolle über Nexthink S.A., einem Schweizer Software-Unternehmen, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Programmierungstätigkeiten; Erbringung von Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2021 weggefallen.

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