Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fiege Logistik Stiftung & Co. KG; Retromotion GmbH - BWB/Z-5253 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fiege Logistik Stiftung & Co. KG; Retromotion GmbH

BWB/Z-5253

15.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG beabsichtigt den Erwerb von 25,08 % der Anteile an der Retromotion GmbH, welche vorwiegend im Online-Handel mit KFZ-Ersatzteilen und KFZ-Zubehör tätig ist.

Die derzeitige Mehrheitsgesellschafterin MAHLE GmbH soll auch nach diesem Anteilserwerb mit 50,82 % der Anteile an der Retromotion GmbH beteiligt bleiben.

Betroffener Geschäftszweig:  Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör.


Betroffener Geschäftszweig: Erbrin-gung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.03.2021 weggefallen.

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