Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Corween Investments sp. z o.o.; ISD Huta Częstochowa sp. z o.o. w upadłości - BWB/Z-5251 | Bundeswettbewerbsbehörde

Corween Investments sp. z o.o.; ISD Huta Częstochowa sp. z o.o. w upadłości

BWB/Z-5251

09.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Liberty Holding Group beabsichtigt, durch ihre Tochtergesellschaft Corween Invest-ments sp. z o.o. (Warschau / Polen) mittelbar sämtliche Vermögenswerte der Huta Czestochowa sp. z o.o. w upadłości (in Insolvenz) (Czestochowa / Polen) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Erzeugnisse aus Stahl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2021 weggefallen.

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