Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Guangdong Galanz Household Appliances Manufacturing Co. Ltd.; Whirlpool Corporation; Whirlpool (China) Co., Ltd. - BWB/Z-5248 | Bundeswettbewerbsbehörde

Guangdong Galanz Household Appliances Manufacturing Co. Ltd.; Whirlpool Corporation; Whirlpool (China) Co., Ltd.

BWB/Z-5248

04.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Guangdong Galanz Household Appliances Manufacturing Co. Ltd. (Zhongshan City/China) beabsichtigt, Kontrolle über die Whirlpool (China) Co., Ltd. (Hefei/China) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Haushaltsgeräte.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.03.2021 weggefallen.

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