Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lenzing Aktiengesellschaft; Palmers Textil Aktiengesellschaft; Hygiene Austria LP GmbH - BWB/Z-5245 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lenzing Aktiengesellschaft; Palmers Textil Aktiengesellschaft; Hygiene Austria LP GmbH

BWB/Z-5245

03.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Hygiene Austria LP GmbH, Österreich, durch Lenzing Aktiengesellschaft, Österreich, dem bisherigen Joint Venture mit der Palmers Textil Aktiengesellschaft, Österreich. Die Palmers Textil Aktiengesellschaft bleibt Minderheitsgesellschafterin.


Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Schutzmasken.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht