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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Evergood H&F Lux S.à r.l.; Nexi S.p.A. - BWB/Z-5244 | Bundeswettbewerbsbehörde

Evergood H&F Lux S.à r.l.; Nexi S.p.A.

BWB/Z-5244

03.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Evergood H&F Lux S.à r.l. (Luxemburg), eine Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz und unter alleiniger Kontrolle von durch Hellman & Friedman LLC (USA) verwaltete und beratene Fonds befindet, beabsichtigt den Erwerb von über 25% an Nexi S.p.A. (Italien).


Betroffener Geschäftszweig: Zahlungsdienstleistungen

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2021 weggefallen.

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