Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PPG Industries, Inc.; Wörwag Gruppe - BWB/Z-5243 | Bundeswettbewerbsbehörde

PPG Industries, Inc.; Wörwag Gruppe

BWB/Z-5243

02.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PPG Industries, Inc. mit Sitz in Pittsburgh/PA, USA, beabsichtigt (über eine 100%ige Tochtergesellschaft der PPG-Gruppe, die PPG Industries Lackfabrik GmbH), 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die beiden Muttergesellschaften der Wörwag-Gruppe, d.h. die Karl Wörwag Lack- und Farbenfabrik GmbH & Co. KG und die Karl Wörwag GmbH, beide Sitz in Stuttgart, Deutschland, zu erwerben.

Die Wörwag-Gruppe ist in Herstellung und Verkauf von OEM-Automobilbeschichtungen und Industriebeschichtungen tätig. Der Erwerber, die PPG-Gruppe, ist in Herstellung und Verrkauf von Beschichtungen und Spezialmaterialien, einschließlich OEM-Automobilbeschichtungen und Industriebschichtungen, tätig. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2021 weggefallen.

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