Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
salesforce.com, inc.; Slack Technologies, Inc.
BWB/Z-5241
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
„salesforce.com, inc., USA, beabsichtigt alle Anteile und Stimmrechte an und damit die alleinige Kontrolle über Slack Technologies, Inc., USA, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Software.
Der betroffene Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von sonstiger Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2021 weggefallen.