Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

T&W Medical A/S; Equity VI Limited; WS Audiology A/S - BWB/Z-5239 | Bundeswettbewerbsbehörde

T&W Medical A/S; Equity VI Limited; WS Audiology A/S

BWB/Z-5239

02.02.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

T&W Medical A/S (Dänemark) beabsichtigt, zusätzliche Anteile an ihrem Gemeinschaftsunternehmen WS Audiology A/S (Dänemark) zu erwerben, um
dadurch ihren derzeitigen Anteil an WS auf leicht über 50% zu erhöhen.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Groß- und Einzelhandelsvertrieb von Hörgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2021 weggefallen.

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