Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Moser Holding AG; Tirol TV GmbH; P8 GmbH
BWB/Z-5235
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Moser Holding AG, Innsbruck, beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung von 24,9% an der Tirol TV GmbH, Innsbruck, auf 29,5% zu erhöhen.
Tirol TV steht im Mehrheitseigentum der P8 GmbH, Innsbruck, und wird von dieser alleine kontrolliert.
Daran wird sich durch das Zusammenschlussvorhaben nichts ändern.
Betroffener Geschäftsbereich: Fernsehveranstalter, Werbeagenturen, Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen, Public Relations Beratung.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2021 weggefallen.