Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ultra Clean Holdings, Inc. (USA); Ham-Let Israel Canada Ltd. (Israel)
BWB/Z-5232
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ultra Clean Holdings, Inc. (USA) wird 100% der Aktienanteile von Ham-Let Israel Canada Ltd. (Isreal) erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Komponenten für Industriesysteme.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2021 weggefallen.