Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SAP SE; Signavio GmbH - BWB/Z-5230 | Bundeswettbewerbsbehörde

SAP SE; Signavio GmbH

BWB/Z-5230

28.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SAP SE (Walldorf/Deutschland) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über die Signavio GmbH (Berlin/Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Prozessmanagement-Software.


Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2021 weggefallen.

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