Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Francisco Partners Management L.P.; Native Instruments Holding GmbH - BWB/Z-5229 | Bundeswettbewerbsbehörde

Francisco Partners Management L.P.; Native Instruments Holding GmbH

BWB/Z-5229

28.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Francisco Partners Management L.P., USA, beabsichtigt, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Native Instruments Holding GmbH, Deutschland, durch die 100%-ige Tochtergesellschaft Music Creation Group Topco (UK) Limited, Vereinigtes Königreich, indirekt zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2021 weggefallen.

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