Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equistone Partners Limited; Kusters Gruppe - BWB/Z-5228 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equistone Partners Limited; Kusters Gruppe

BWB/Z-5228

26.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Equistone Partners Europe Limited, der Investment Manager der Equistone Private Equity Gruppe, mit Sitz im Vereinigten Königreich, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an Kusters Beheer B.V., Niederlande, und damit mittelbar auch die alleinige Kontrolle über deren Tochtergesellschaften zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Mechanik a.n.g., Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2021 weggefallen.

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