Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCUR-Alpha 1242 GmbH; Skytanking Holding GmbH - BWB/Z-5225 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCUR-Alpha 1242 GmbH; Skytanking Holding GmbH

BWB/Z-5225

25.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PrimeFlight Aviation Services, Inc. (Sugar Land / USA), die von Fonds kontrolliert wird, welche von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC / USA) verwaltet werden, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Skytanking Holding GmbH (Hamburg / Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flugzeugbetankungsdienstleistungen.


Betroffene Industrie: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2021 weggefallen.

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