Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Montagu Private Equity LLP.; Mozart TopCo Limited
BWB/Z-5224
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Montagu Private Equity LLP, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt indirekt ca 55 % - je-denfalls mehr als 50 % - der Anteile an und alleinige Kontrolle über Mozart TopCo Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Das Vorhaben betrifft IT-Überwachungsdienste.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2021 weggefallen.