Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AE Holding; QIQ Qcentris Holding AG - BWB/Z-5223 | Bundeswettbewerbsbehörde

AE Holding; QIQ Qcentris Holding AG

BWB/Z-5223

22.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AE Holding (Paris/Frankreich) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über QIQ Qcentris Holding AG (Zürich/Schweiz) zu erwerben.

AE Holding gehört zum Groupe BPCE-Konzern (Paris/Frankreich).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von IT Dienstleistungen.


Betroffener Geschäftsbereich: Informationstechnologie 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2021 weggefallen.

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