Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zama Corporation Limited; Elrad International d.o.o; ZE Electronic Manufacturing - BWB/Z-5218 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zama Corporation Limited; Elrad International d.o.o; ZE Electronic Manufacturing

BWB/Z-5218

20.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zama Corporation Limited, Hongkong ("Zama"), ein verbundenes Unternehmen der deutschen STIHL-Gruppe, und Elrad International d.o.o., Slowenien ("Elrad"), beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen unter dem Namen ZE Electronic Manufacturing Services Ltd. mit Sitz in Hongkong ("ZE"), zu etablieren. Derzeit hält Zama 100% der Anteile an ZE. Nach Durchführung des Vorhabens wird Zama 51% und Elrad 49% der Anteile an ZE halten.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2021 weggefallen.

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