Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kies Verwaltung GmbH; Ing. Hans Lang Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-5215 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kies Verwaltung GmbH; Ing. Hans Lang Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-5215

19.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung der bestehenden Bodenaushubdeponie Fritzens, Tirol, in ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen ("Umwelt Plattform Tyrol GmbH"), das von der Kies Verwaltung GmbH, Tirol, und der Ing. Hans Lang Gesellschaft m.b.H., Tirol, gemeinsam kontrolliert wird.


Betroffener Geschäftszweig:  Deponierung nicht gefährlicher Abfälle

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2021 weggefallen.

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