Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kies Verwaltung GmbH; Ing. Hans Lang Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-5215
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Einbringung der bestehenden Bodenaushubdeponie Fritzens, Tirol, in ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen ("Umwelt Plattform Tyrol GmbH"), das von der Kies Verwaltung GmbH, Tirol, und der Ing. Hans Lang Gesellschaft m.b.H., Tirol, gemeinsam kontrolliert wird.
Betroffener Geschäftszweig: Deponierung nicht gefährlicher Abfälle
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2021 weggefallen.