Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DSR Gruppe; Implenia Real Estate GmbH - BWB/Z-5214 | Bundeswettbewerbsbehörde

DSR Gruppe; Implenia Real Estate GmbH

BWB/Z-5214

19.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Implenia Real Estate GmbH, Raunheim, Deutschland, beabsichtigt, jeweils 50 % der Anteile an der DSR Immobilien Development GmbH sowie der DSR Hotel Boltenhagen GmbH, beide Rostock, Deutschland, von der Deutsche Seereederei GmbH, Rostock, Deutschland, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Projektentwicklung von Hotel-/Ferienimmobilien in Form von Neubauten und Konversionsprojekten unter Berücksichtigung einer „Green-Hospitality“-Zielsetzung.


Betroffene Geschäftszweige: Grundstücks- und Wohnungswesen

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.02.2021 weggefallen.

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