Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

P.Dussmann Gesellschaft m.b.H.; Janus Gruppe Ges.m.b.H - BWB/Z-5213 | Bundeswettbewerbsbehörde

P.Dussmann Gesellschaft m.b.H.; Janus Gruppe Ges.m.b.H

BWB/Z-5213

19.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die P. Dussmann Gesellschaft m.b.H.; Österreich, Teil der Dussmann Group, Deutschland, plant 100% der Anteile und damit einhergehend alleinige Kontrolle an der Janus Gruppe Ges.m.b.H., Österreich zu erwerben. 

Die geplante Transaktion betrifft Reinigungsdienstleistungen, insbesondere Gebäudereinigung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2021 weggefallen.

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