Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Baxter Healthcare SA; Cilag GmbH International
BWB/Z-5212
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Baxter Healthcare SA (Glattpark / Schweiz) beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Medikament Caelyx von Cilag GmbH International (Zug/Schweiz), einer Tochtergesellschaft von Johnson & Johnson, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medikamente, die zur Behandlung von bestimmten Krebsarten verwendet werden.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2021 weggefallen.