Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SeneCura Kliniken und Heimebetriebsgesellschaft m. b. H.; EMG Akademie für Gesundheit GmbH - BWB/Z-5210 | Bundeswettbewerbsbehörde

SeneCura Kliniken und Heimebetriebsgesellschaft m. b. H.; EMG Akademie für Gesundheit GmbH

BWB/Z-5210

18.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SeneCura Gruppe, Teil der ORPEA Gruppe, Frankreich, plant, 51% der Anteile und damit einhergehend alleinige Kontrolle über die EMG Akademie für Gesundheit, Österreich, zu erwerben.


Die geplante Transaktion betrifft Ausbildungseinrichtungen für Gesundheitsberufe.

Betroffener Geschäftszweig: P - Erziehung und Unterricht

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2021 weggefallen.

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