Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gilde V. Management; Muon B.V.; Louwers Hanique B.V. - BWB/Z-5209 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gilde V. Management; Muon B.V.; Louwers Hanique B.V.

BWB/Z-5209

18.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gilde Buy-Out Fund V. beabsichtigt mittelbar über die Gesellschaft Muon B.V. mit dem Sitz in Eerbeek, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Karel van Gelreweg 22, 6961 LB Eerbeek, Niederlande, alleinige Kontrolle über die und sämtliche Anteile an LouwersHanique B.V. zu erwerben.

Die LouwersHanique B.V. ist im Bereich der Hochpräzisionsbearbeitung von Kera-mik, technischem Glas und speziellen Materialkombinationen tätig.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Glas- und Glaswaren;  Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.02.2021 weggefallen.

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