Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EWE AG; Enercon GmbH
BWB/Z-5208
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EWE AG (Oldenburg, Deutschland) und Enercon GmbH (Aurich, Deutschland) beabsichtigen, zwei 50/50-Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, die im Wesentlichen (i) in der Projektierung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen (Windparks) und (ii) im Betrieb von eigenen
Windenergieanlagen (Windparks) (Tätigkeiten des ersten Gemeinschaftsunternehmens) sowie (iii) in der Direktvermarktung von aus Windparks gewonnenem Strom tätig sein werden (Tätigkeit des zweiten Gemeinschaftsunternehmens).
Das Vorhaben betrifft folgende Geschäftszweige: Elektrizitätsversorgung, Elektrizitätserzeugung, Elektrizitätshandel.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2021 weggefallen.