Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alba Group Plc & Co KG.; Alba International Recycling GmbH; Alba Services Holding GmbH
BWB/Z-5207
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ALBA GROUP PLC & CO. KG, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 60% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über ALBA International Recycling GmbH und ALBA Services Holding GmbH, beide Deutschland.
Betroffene Geschäftszweige: Abfallbehandlung und Beseitigung.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2021 weggefallen.