Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EDIFY S.A.; Ligier Développement - BWB/Z-5206 | Bundeswettbewerbsbehörde

EDIFY S.A.; Ligier Développement

BWB/Z-5206

15.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EDIFY S.A. (Luxemburg) beabsichtigt den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle an Ligier Développement SAS (Abrest, Frankreich).

Das Zielunternehmen ist die Holding-gesellschaft der Ligier Gruppe, die in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Fahrzeugen für Endverbraucher und Geschäftskunden, welche ohne Führerschein benutzt werden können, tätig ist.

Betroffener Geschäftsbereich: Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2021 weggefallen.

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