Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; Purmo Group Oy Ab Ltd.; Evroradiators LLC
BWB/Z-5204
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Purmo Group Oy Ab, Ltd., Helsinki, Finnland beabsichtigt, mittelbar 51% der Anteile an der russischen Gesellschaft Evroradiators LLC, Engels, Russland zu erwerben, die bisher alleine von Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland, beherrscht wird.
Die verbleibenden 49% der Anteile sollen bei der Robert Bosch Investment Nederland B.V., einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Robert Bosch
GmbH, bleiben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren; Herstellung von Metallerzeugnissen; Herstellung von Heizkörpern und – kesseln für Zentralheizungen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2021 weggefallen.