Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Anchorage Capital Group, L.L.C.; Europcar Mobility Group SA - BWB/Z-5203 | Bundeswettbewerbsbehörde

Anchorage Capital Group, L.L.C.; Europcar Mobility Group SA

BWB/Z-5203

13.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Anchorage Capital Group, L.L.C. (New York City/USA), die von Anchorage Advisors Management, L.L.C. kontrolliert wird, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Europcar Mobility Group SA (Paris/Frankreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Autovermietung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.01.2021 weggefallen.

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