Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Anchorage Capital Group, L.L.C.; Europcar Mobility Group SA
BWB/Z-5203
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Anchorage Capital Group, L.L.C. (New York City/USA), die von Anchorage Advisors Management, L.L.C. kontrolliert wird, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Europcar Mobility Group SA (Paris/Frankreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Autovermietung.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.01.2021 weggefallen.