Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gilead Sciences, Inc.; MYR GmbH
BWB/Z-5198
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gilead Sciences Inc. (Kalifornien / Vereinigte Staaten von Amerika) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über MYR GmbH (Bad Homburg / Deutschland) zu erwerben. Gilead ist an der NASDAQ notiert. Gileads Anteile befinden sich im Streubesitz.
Keiner der Aktionäre hält mehr als 25% der Anteile an oder kontrolliert Gilead.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Behandlung von chronischen Hepaitis D Virusinfektionen.
Betroffene Branche: Pharmazeutische Produkte
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2021 weggefallen.