Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gilead Sciences, Inc.; MYR GmbH - BWB/Z-5198 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gilead Sciences, Inc.; MYR GmbH

BWB/Z-5198

12.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gilead Sciences Inc. (Kalifornien / Vereinigte Staaten von Amerika) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über MYR GmbH (Bad Homburg / Deutschland) zu erwerben. Gilead ist an der NASDAQ notiert. Gileads Anteile befinden sich im Streubesitz.
Keiner der Aktionäre hält mehr als 25% der Anteile an oder kontrolliert Gilead.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Behandlung von chronischen Hepaitis D Virusinfektionen.


Betroffene Branche: Pharmazeutische Produkte

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2021 weggefallen.

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