Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Investindustrial VI LP; ODE Group - BWB/Z-5196 | Bundeswettbewerbsbehörde

Investindustrial VI LP; ODE Group

BWB/Z-5196

12.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investindustrial VI LP (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, durch Ceme S.p.A. (Italien), alle Anteile in (i) ODE (HK) Company Limited (Hong Kong); (ii) Whale Enterprise Limited (China), (iii) ODE S.r.l. (Italien) und mittelbar in (iv) ACL S.r.l. (Italien), alle derselben Gruppe angehörig, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2021 weggefallen.

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