Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OneMed Holding AB; Smedico AG - BWB/Z-5194 | Bundeswettbewerbsbehörde

OneMed Holding AB; Smedico AG

BWB/Z-5194

11.01.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 60% der Aktien der und alleiniger Kontrolle über die SMEDICO AG (St. Gallen, Schweiz), sowie von alleiniger Kontrolle über die OmnimedPhils. Inc. (Rizal, Philippinen) durch die OneMed Holding AB (Danderyd, Schweden),
eine Holdinggesellschaft, die letztlich (mittelbar) von der Interogo Foundation (Vaduz, Liechtenstein) kontrolliert wird.

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln sowie die Herstellung von medizinischen Apparaten
und Materialien.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2021 weggefallen.

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